Verfahren (typisches Verfahren)
Ein typisches Verfahren wegen «Hexerei» läuft folgendermassen ab: Zuerst zeigen die Obrigkeiten eines Dorfes oder Privatpersonen eine Frau an. Die Justizbehörden leiten daraufhin eine Untersuchung ein. Dann werden die Leute im Dorf befragt, wobei diese ihre Beschwerden und Verdächtigungen vorbringen oder bereits kursierende Gerüchte über die unglückliche Beschuldigte zu Protokoll geben können. Dies führt zur Verhaftung und Vernehmung der Verdächtigten durch Vertreter der Justizbehörden, die sie sowohl zu den vorliegenden Vorwürfen wie auch zu ihrem Pakt mit dem Teufel und zur Teilnahme am Sabbat befragen. In einer ersten Phase streitet sie alles ab. Daraufhin setzen die Behörden das Verhör fort, indem sie den psychologischen Druck erhöhen und schliesslich in wohldosierter Abstufung zum Mittel der Folter greifen (in unserer Region ist die Aufhängung der Angeklagten an auf dem Rücken gefesselten Händen üblich). Die Mehrheit der Verdächtigen «gesteht» schliesslich alles, was ihre Peiniger hören wollen. Dieser Punkt ist von grosser Wichtigkeit, da ein vollständiges Geständnis für eine Verurteilung unerlässlich ist. Schliesslich folgt ein schnelles Urteil. Die «Hexe» wird zu einem schrecklichen Tod verdammt, in der Regel auf dem Scheiterhaufen – oft gewährt ihr jedoch der Fürstbischof die Gnade einer vorherigen Strangulation.
Mehr zum Thema: siehe das Dossier "Procès type" auf unserer Website (auf Französisch).