Hexerei im ehemaligen Fürstbistum Basel
Die Hexenverfolgungen sind schreckliche Vorkommnisse, die sich europaweit besonders zwischen 1550 und 1670 häuften. Die Zahl der Opfer wird auf über 100'000 geschätzt. Weitere Einzelheiten
Das ehemalige Fürstbistum Basel gehört zu den am stärksten von der Hexenverfolgung betroffenen Gebieten, doch bestehen grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Vogteien. So brannte beispielsweise der letzte Scheiterhaufen im katholischen Norden 1670, im reformierten Süden aber erst 1710! Das Fürstbistum stellt also ein sehr anregendes und kontrastreiches Studienobjekt dar, das jedoch noch weitgehend unerforscht ist.
Die Hexenprozessakten finden sich hauptsächlich unter den Signaturen B 168/14 bis B 168/19 sowie unter "Procédures criminelles" der verschiedenen Vogteien.
Einige Beispiele für Dokumente aus dem Archiv
- Endgeständnis vor den 7 Zeugen (erber mann). Zum Abschluss eines Strafverfahrens gegen eine "Hexe" musste diese ihr Geständnis "frei" (also nicht unter Folter) vor 7 Zeugen wiederholen. Die Zeugen mussten Bürger von gutem Ruf, jedoch nicht Teil der Behörden sein. Dieses Dokument wurde dann vor dem Malefizgericht verlesen, welches die Unglückliche zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilte. Dies ist das Geständnis der Anna Stöckler aus Aesch aus dem Jahr 1546 (B 168/14-1: Archivalische Beschreibung und Digitalisat mit Transkript).
- Urfehde. Wenn sich die "Hexe" sogar unter Folter weigerte, ein Geständnis abzulegen, mussten die Beamten des Fürstbischofs sie freilassen. Sie musste dann einen Schwur ablegen, in dem sie sich verpflichtete, verschiedene Abmachungen einzuhalten (die von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen konnten). Vor allem musste sie versprechen, nicht auf Rache gegenüber den Behörden oder ihren Anklägern zu sinnen. Dieses Dokument enthält den Schwur (Urfehde) der Berbelin Ritzin aus Laufen aus dem Jahr 1491 (PCrim LZ 4: Digitalisat und Transkript).
- Sabbatorte, Anleitungen für Hagel- und andere Schadenzauber: Die "Geständnisse" der Schwestern Bartin aus Reinach und des Jacob Suri aus Muttenz bieten im Jahr 1577 eine Fülle von Einblicken in die Fantasievorstellungen über Hexerei und geben eine imaginäre "Teufelstopografie" der Region preis (B 168/14-10: Der Sabbat findet "uff Prattelen matten" statt (S. 4, 8), "auf Brattelen matten […] do sey ein dürrer baum und ein Ring drum (S. 10), "zu Reinach auf den wisen" (S. 10), "zum Schlattbrunnen" (S. 13) "zum Brünli gen Bottmingen" (S. 14). Hagel zaubern die Hexen "bei Therwil Capeli" (S. 5), "zum Capeli brunnen" (S. 9), "bey dem Hagendorn brunnen vff Bruderholtz" (S. 2, 10), "zwischen Flieh und Bettwil oben" (S. 14). Der Text enthält zahlreiche weitere Angaben, u. a. die Auflistung der angeblich begangenen Verbrechen oder auch Anleitungen für Hagelzauber oder wie man einen Besen zum Fliegen bringt!)
- Ein Prozess und eine Hinrichtung konnten stark zu Buche schlagen. Ein aussergewöhnliches Dokument enthält eine detaillierte Aufstellung aller Kosten des Prozesses gegen Lienhardt Gyse und Magdalena Traber, beide aus Laufen (B 168/14-13: Am 17. Mai 1586 (S. 1) werden sie von zwei Henkern (Nachrichter) und deren drei Knechten verbrannt. Diese waren am Abend des 15. Mai eingetroffen (S. 6) und kümmerten sich um die Beerdigung der Asche (S. 7). Am Tag der Hinrichtung wurde eine Morgensuppe mit anschliessendem Imbiss für 70 Personen serviert. Dazu zählten die 28 Richter des Landgerichts und die offiziellen Gäste: Landvögte der benachbarten Vogteien, auch der solothurnischen, Vertreter der Stadt Laufen, Priester, Beamte und Wächter (S. 6-7). Die Gesamtausgaben waren mit 140 Pfund (S. 10) sehr hoch.
- Magie und Aberglaube: Die Behörden unterschieden zwischen Hexerei (die einen bösartigen Pakt mit dem Teufel voraussetzt) und einfacher Magie aus Aberglaube, die weitaus weniger streng bestraft wurde. Davon zeugt die merkwürdige Untersuchung, die im Jahr 1602 in Schliengen gegen Hans Metzger und seine beiden Söhne durchgeführt wurde (B 168/15-1, Dossier mit 10 Dokumenten):
- Zeugenaussagen und Geständnisse der Metzgers, in denen sie ihre Wahrsagereien ("Wahrsagens") und Heilpraktiken ("Haus-Arzeneyen") im Detail darlegen (B 168/15-1.2 und B 168/15-1.8)
- Bittgesuche der Freunde der Metzgers, der lokalen Behörden und des Pfarrers zugunsten der Metzgers (B 168/15-1.4, B 168/15-1.5 und B 168/15-1.6)
- Verwaltungskorrespondenz zwischen dem Hofrat von Porrentruy und dem Vogt von Birseck (B 168/15-1.1: Der Hof ordnet eine Untersuchung an; B 168/15-1.3: Erster Bericht des Vogts; B 168/15-1.7: Zweiter Bericht des Vogts ; B 168/15-1.9: Letzter Bericht des Vogts)
- Mildes Urteil des Hofes (Hofrat) (B 168/15-1.3, siehe Sources complémentaires (Ergänzende Quellen) und B 168/15-1.10)