Behörden

Wer waren die Behörden, welche die Ermittlungen gegen die Hexen durchführten? Im 16. und 17. Jahrhundert stammten sie entgegen einer gängigen Auffassung nicht aus dem Klerus, sondern waren Vertreter der säkularen Macht. Im Fürstbistum Basel handelte es sich um Lokalbehörden, die im Rahmen ihrer Herrschaft oder Vogtei tätig waren. In der Regel führte der Vogt die Ermittlungen oder delegierte sie an kleine Amtleute seines Landbezirks. Im Erguel zeichnete beispielsweise der Landvogt verantwortlich für das Verfahren, beauftragte aber oft die Meier (maires), besonders denjenigen von Saint-Imier, mit der Zeugenbefragung und den Verhören der Verdächtigen. Der Hofrat des Fürsten beaufsichtigte das ganze Verfahren streng: Die Vögte schickten Berichte über ihre Ermittlungen nach Pruntrut und erhielten Befehle vom Rat, der auch über die Verurteilung oder Freilassung der Angeklagten entschied. In der Ajoie fiel diese Kontrollaufsicht über die ausführenden Behörden – in diesem Fall über den Probst der Stadt Pruntrut und einen Ratsherrn (oft ein Jurist) – noch strenger aus. In den Städten beteiligten sich die Stadtbehörden an den Verfahren. In Biel schliesslich oblag dem Stadtrat die Aufsicht über das ganze Verfahren – doch das war die Ausnahme.

Mehr zum Thema: Beispiele von Strafverfahren aus den Freibergen und der Probstei Saint-Ursanne (B 168/19-20, besonders Nr. 3 (dt.). Siehe auch das Dossier « Procès type » auf unserer Website (auf Französisch); ???????Erguël : …

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