Teufelspakt
Wenn jemand der Versuchung des Teufels erliegt und bereit ist, sich dessen «verfluchter Sekte» anzuschliessen, so wird dies verpflichtend mit einem Teufelspakt besiegelt. Damit dieser gilt, muss die Person einen dreistufigen Prozess durchlaufen. Zuerst muss sie ihrem Glauben und ihrer Religion abschwören. Die Schwurformel kann variieren, enthält aber meist folgende Elemente: Gottesleugnung (manchmal auch Verleugnung Christi, der Jungfrau Maria und der Heiligen) und Abwendung von Taufe und Chrisam. In protestantischen Gegenden ist die Formel etwas einfacher (s. «La Neuveville»). Danach beteuert die Person, dass von nun an der Teufel ihr Herr sein soll. Auf diese mündlichen Erklärungen folgen eine oder mehrere Handlungen, die den Pakt zwischen Teufel und Mensch endgültig beschliessen: die beiden gehen eine sexuelle Beziehung ein (s. «Teufelsbuhlschaft») und / oder der Teufel verpasst der neuen Anhängerin einen Schlag, der ein Mal hinterlässt, das als Zeichen für die Zugehörigkeit zur Teufelssekte steht (s. «Teufelsmal»).
Mehr zum Thema: B 168/14-31.2, S. 4 oder B 168/19-35.12, S. 1 (Begegnung mit dem Teufel und Pakt) ; Teufelspakt in La Neuveville : B 168/14-26.5, S. 59 [= S. 1], B 168/14-26.6, S. 61 [= S. 1], B 168/14-26.7, S. 65 [= S. 1], B 168/14-26.8, S. 71 [= S. 1]