La Neuveville
Die kleine Stadt am Ufer des Bielersees weist einige Besonderheiten in Bezug auf Hexenprozesse auf. Zuerst einmal wird die Todesstrafe lieber durch Ertränken als den Scheiterhaufen vollzogen, wie das Urteil zeigt, das 1610 gegen vier Frauen ausgesprochen wird: «[sie] müssen den Händen des Vollstreckers der Blutgerichtsbarkeit übergeben werden der sie an den üblichen Platz bringt und sie durch das Wasser vom Leben in den Tod bringen wird und ertränkt werden und dann am üblichen Ort begraben werden». Die Unglücklichen werden also (im See?) ertränkt, bevor sie vermutlich unter dem Galgen vergraben werden. Die Hinrichtung durch Ertränkung ist selten, kommt aber auch in anderen Ortschaften wie Basel oder Biel vor (oder in Erguël, aber nur im Falle eines Kindermords). Sie erlaubt es, Holz zu sparen, aber die Hinrichtung dennoch symbolisch durch eine aussergewöhnliche Tötung, die die Gesellschaft reinigen soll, zu vollziehen. Daneben gestaltet sich der Pakt zwischen den Hexen und dem Teufel hier nüchterner als in anderen Regionen: 1610 gesteht Marguerite Bourcard einfach, «[dass sie] Gott [abgeschworen] und den Teufel zum Meister genommen und ihm mit einem Handkuss Ehre geschworen [hat] und [er] hat ihr am Auge ein Mal verliehen». Es kam weder zum Abschwören der Taufe noch zum Geschlechtsverkehr mit dem Teufel (siehe «Geschlechtsverkehr mit dem Teufel»), beides wird durch den Huldigungskuss ersetzt. Schliesslich werden in La Neuveville auffällig viele Frauen aus einflussreichen Familien verfolgt, was anderswo sehr selten ist. Dies zeugt von einer Instrumentalisierung der Hexenverfolgung im Rahmen einer verbissenen Fehde zwischen Clans der gehobeneren Gesellschaftsschicht. Auf Kosten der Frauen …
Mehr zum Thema: Pakt: B 168/14-26.5, S. 59 (S. 1 Transkribus), B 168/14-26.6, S. 61 (S. 1 Transkribus), B 168/14-26.7, S. 65 (S. 1 Transkribus); Strafe: B 168/14-26.3, S. 53 (S. 1 Transkribus); B 168/15-32 (Verhandlung gegen Françoise Gibolet und Jeanne Schad aus gehobenen Familien).