Über 4'000 neue Verzeichnungseinträge online
Im Rahmen des Projekts "Verbrechen und Strafe" erweitert das Archiv des ehemaligen Fürstbistums Basel (AAEB) seine Online-Inventare. Rund 4'400 neue Verzeichnungseinträge ermöglichen es nun, die Strafverfahren des ehemaligen Fürstbistums Basel vom 15. bis zum 18. Jahrhundert detaillierter zu erforschen.
Die neuen Verzeichnungseinträge betreffen hauptsächlich die Strafverfahren der folgenden Herrschaften:
- Delémont: Zeitraum von 1611 bis 1635 (PCrim Dt 51 bis 280)
- Erguël (Saint-Imier): Zeitraum von 1781 bis 1791 (PCrim E 707 bis 751; Verzeichnis abgeschlossen)
- Franches-Montagnes: Zeitraum von 1493 bis 1606 (PCrim FM 1 bis 39)
- Propstei Moutier-Grandval: Zeitraum von 1504 bis 1712 (PCrim MG 1 bis 107)
- Porrentruy: Zeitraum von 1758 bis 1792 (PCrim Py II 143 bis 225; Verzeichnis abgeschlossen).
Online-Inventare
Bereits 77’000 Seiten online einsehbar
Parallel zur Verzeichnung der Akten schreitet deren Digitalisierung weiter voran. Im Oktober wurden 22’500 Seiten aus 3’850 Dokumenten auf die Transkribus-Plattform der AAEB hochgeladen. Insgesamt sind nun 77’000 Seiten online zugänglich.
Ein Teil dieser Dokumente verfügt zudem über eine automatisch erstellte Transkription, die von einem Archivar und Paläographen überprüft und korrigiert wurde. Diese Transkriptionen sind mit dem Status «GT» (Ground Truth) gekennzeichnet.
Bei den bereits digitalisierten Dokumenten enthalten die Inventare direkte Links zu den auf der Transkribus-Plattform zugänglichen Digitalisaten.
Digitalisierte Archive
Täufer im Konflikt mit der Obrigkeit: Drei Schicksale (neu inventarisierte Dokumente)
Im Jahr 1552 gesteht Bastien Stehelin, der aus «Oberheslin» (Oberhasli, BE) stammt und sich auf dem Raimeux niedergelassen hat, seine Zugehörigkeit zum Täufertum sowie Fälle von Wilderei ein. Da ihm vorgeworfen wurde, die Niederlassungsverbote missachtet und bestimmte Steuern nicht bezahlt zu haben, verpflichtet er sich in einer «Urfehde», dem Täufertum abzuschwören, das Fürstbistum mit seiner Familie zu verlassen und eine Busse zu zahlen. Er verspricht ausserdem, sich weder für seine Inhaftierung noch für die Zerstörung seines Hauses zu rächen (PCrim MG 3).
Im Jahr 1600 starb Barbara, die Ehefrau von Anthoni Ankhen aus Elay (Seehof), im Gefängnis, nachdem sie sich siebzehn Tage lang geweigert hatte, etwas zu essen. Sie war bereits wegen Täufertums inhaftiert und anschliessend unter Eid freigelassen worden, wurde dann aber erneut verhaftet. Der Fürst betrachtete ihren Tod als Selbstmord und forderte die Einziehung ihres Vermögens. Schliesslich gestattete er ihrem Sohn Hans, dieses gegen Zahlung von 900 Pfund zurückzuerhalten, nachdem 100 Pfund bereits hinterlegt worden waren (PCrim MG 18).
Im Jahr 1625 verhafteten Männer aus Welschenrohr (SO) in Elay zwei Täufer, Anton Christ und Barbara Fluerin, die Eltern von Ule Christ. Der Bischof von Basel legte bei Solothurn Protest ein: Diese Verhaftung, die auf seinem Gebiet durch Solothurner Untertanen vorgenommen worden war, stelle einen Verstoss gegen seine Hoheitsrechte dar. Er überliess es jedoch seinen Verbündeten in Solothurn, die Verantwortlichen zu bestrafen (PCrim MG 31).
- Zum Entwurf des Briefes des Bischofs an Solothurn (auf Deutsch)
Ein verdächtiger Todesfall in Corban im Jahr 1732
Ruedat Steullet aus Corban in der Herrschaft Delémont steht unter starkem Verdacht, den Tod seiner Ehefrau Nèse herbeigeführt zu haben, indem er ihr heftige Faustschläge gegen den Kopf versetzte. Da sich nicht mit Sicherheit feststellen lässt, dass diese Schläge den Tod verursacht haben, kann die Justiz ihn jedoch nicht für den Tod seiner Frau verantwortlich machen. Ruedat Steullet wird dennoch zu lebenslanger Verbannung verurteilt.
Obwohl Tötungsdelikte an Frauen in den beim AAEB aufbewahrten Strafakten überraschend selten dokumentiert sind, zeugen diese Akten von der Alltäglichkeit häuslicher Gewalt im Ancien Régime. Ruedat Steullet gibt übrigens zu, seiner Ehefrau gelegentlich Ohrfeigen versetzt zu haben, « comme il arrive dans les mariages » (wie es in Ehen vorkommt). Die Dokumente dieses Dossiers wurden noch nicht digitalisiert, ihre detaillierte Beschreibung ist jedoch online verfügbar.