Erkennungsmerkmale einer Hexe

Diese zu definieren ist gar nicht einfach, denn die Indizien sind ziemlich vage. Das wichtigste und häufigste Merkmal, besteht ganz einfach darin, dass in der Öffentlichkeit belastende Gerüchte gegen eine Frau kursieren. Ebenfalls sehr verdächtig macht sich, wer wegen solcher Beleidigungen keinerlei Wiedergutmachung vor Gericht einfordert. Die Verdachtsmomente wiegen noch schwerer, wenn die Frau offenkundig ein «liederliches Leben» führt, sexuelle Abenteuer eingeht, flucht und lästert, sonntags arbeitet, selten eine Kirche aufsucht oder das Weihwasser zu scheuen scheint. All dies «zeigt», dass sie dem Teufel näher steht als Jesus! Weitere verdachtsfördernde Umstände sind die Verwandtschaft mit einer bereits hingerichteten Person oder der Umgang mit anderen Verdächtigen. Sobald ein Anfangsverdacht besteht, sollte sich die Person hüten, sichtbare Verletzungen am Körper herumzutragen. Sie kann dann lange behaupten, sie hätte sich gestossen oder sei von einem Kuhhorn getroffen worden, eher wird man glauben, ihr «Meister», der Teufel, habe sie geschlagen, weil er mit ihren Diensten unzufrieden war. Eine Frau «von schlechtem Ruf» darf auch keinerlei ungewöhnliche oder merkwürdige Dinge tun, wie sich mit dem Nachbarn streiten, dem Pferd einen Klaps geben oder einem Kind einen Apfel schenken – besonders nicht, wenn diese in den darauffolgenden Tagen erkranken! Kurz gesagt: Sind die Gerüchte einmal im Umlauf, wird alles zu einem belastenden Indiz.

Mehr zum Thema: B 168/15-30.6, S. 7 (Verletzungen im Gesicht, dem Teufel zugeschrieben; B 168/19-30.1 und B 168/19-30.6 (weiderholte Anschuldigung ohne ernsthafte Beweise); B 168/18-15.1, S. 3 (Frêne kommt aus einer verdächtigen Familie und verfügt über ungewöhnliche Körperkräfte…); PCrim E 300-18 (anstössiges Verhalten); B 168/19-28.15 (S. 4), B 168/19-28.16 (S. 3), und B 168/19-28.7, S. 1 (mangelnde Frömmigkeit und Flüche)

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